Heinz Lothar Siebert

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Hier finden Sie die Maklervollmacht.

Der Makler ist insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.

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Kontakt


Finanz- & Versicherungsmakler
Bahnhofstraße 32
04736 Waldheim
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