Hier finden Sie die Maklervollmacht.
Der Makler ist insbesondere berechtigt:
Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
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