Heinz Lothar Siebert
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Hier finden Sie die Maklervollmacht.

Der Makler ist insbesondere berechtigt:

  • Willenserklärungen des Auftraggebers abzugeben und für ihn entgegenzunehmen.
  • Versicherungsverträge des Auftraggebers ganz oder teilweise zu kündigen.
  • Versicherungsverträge für den Auftraggeber abzuschließen.
  • für den Auftraggeber in Schadenfällen aus Versicherungsverträgen tätig zu werden.
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    Kontakt
    Heinz Lothar Siebert
    Bahnhofstraße 32
    04736 Waldheim
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